MENNEKES

So wird rechtssicher abgerechnet

Wallbox für Dienst- und Firmenwagen

Die beste Lösung für Unternehmen

Immer mehr Unternehmen statten ihre Dienstwagenflotte mit Elektroautos aus und stellen ihren Mitarbeitenden die passende Wallbox für den Dienstwagen zur Verfügung. Das bringt sowohl für Unternehmen als auch ihre Mitarbeitenden viele Vorteile und Chancen.

Dienstwagenabrechnung für Unternehmen leicht gemacht

Sie haben verschiedene Möglichkeiten:

  • Eine pauschale monatliche Erstattung für den Arbeitnehmer – die Höhe der Pauschale richtet sich danach, ob es sich um ein rein elektrisches Fahrzeug oder ein Hybridfahrzeug handelt und ob bei der Firma eine zusätzliche Lademöglichkeit besteht.
  • Eine kilowattstundengenaue Abrechnung: Hier übernehmen Sie als Arbeitgeber exakt die Kosten, die dem Dienstwagenfahrer für das Laden seines Firmenwagens angefallen sind.

Beachten Sie bitte immer, dass der Dienstwagenfahrer für diese Modelle einen festzugewiesenen Stellplatz benötigt, wo nur der Dienstwagen geladen wird!

Fair und transparent – kilowattgenaue Rückerstattung der Stromkosten

Haben Sie sich für eine kilowattstundengenaue Rückerstattung des geladenen Stroms entschieden, haben Sie mit MENNEKES verschiedene Möglichkeiten: 

Die beim Dienstwagenfahrer installierte Wallbox wird mit einem gesonderten Zähler in der Hausinstallation abgerechnet. Diese Lösung ist aber sehr aufwändig in der Installation. 

Einfacher ist diese Lösung: Ein elektronischer Ladereport. Die drei Wallboxen AMTRON® 4Business 600, AMTRON® 4You 400 und AMTRON® Professional bieten eine komfortable Lösung für eine kilowattstundengenaue Rückerstattung der aufgelaufenen Kosten. Sie haben die Wahl, ob Sie die zur Rückerstattung benötigten Daten manuell von Ihrem Arbeitnehmer oder automatisiert erhalten möchten! 

Firmenwagen mit Wallbox zu Hause abrechnen – manuelle Übermittlung der Ladeübersichten

Die Wallboxen AMTRON® 4You 400, AMTRON® 4Business 600 und AMTRON® Professional bieten komfortable Lösungen für eine kilowattstundengenaue Rückerstattung der aufgelaufenen Kosten. 

Der Mitarbeiter kann die Energiemengen, die für das Aufladen des Firmenfahrzeugs verbraucht wurden, an dem in der Ladeeinrichtung integrierten MID-zertifizierten Zähler ablesen und auch als elektronischen Ladereport gegenüber dem Arbeitgeber nachweisen. In Verbindung mit den bekannten Stromkosten des Mitarbeiters kann die Buchhaltung des Arbeitgebers die Rückerstattung vornehmen. Rechtliche Voraussetzung ist, dass der Stellplatz und die Wallbox 1:1 dem Dienstwagen dort zugeordnet sind und dort kein anderes Fahrzeug lädt! 

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